Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flemke & Pätkau GmbH
gültig ab 01.07.2025

1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

Anwendungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Leistungen und Projekte („Vertragsleistungen") der Flemke & Pätkau GmbH (nachfolgend „Flemke & Pätkau"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Vertragsschluss

Der Vertrag über konkrete Leistungen kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterzeichnung eines Angebots zustande.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Verbindlichkeit von Terminen

Termine und Fristen gelten nur, wenn Flemke & Pätkau sie schriftlich bestätigt hat.

2. Leistungsumfang und Änderungen

Leistungsbeschreibung

  • Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. Vertrag.
  • Fremdleistungen werden anhand der Originalbelege mit 20 % Zuschlag weiterberechnet.

Änderungen

  • Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform.
  • Technisch oder rechtlich bedingte Abweichungen vom Angebot bleiben vorbehalten.

Prüfungspflicht

  • Vollständigkeits- und Inhaltsprüfungen erfolgen nur gegen gesondertes Honorar.
  • Eine rechtliche Prüfung (Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht) ist nicht Vertragsbestandteil.

Haftung für Werbekampagnen

Flemke & Pätkau erstellt Kampagnen; ein Erfolg wird nicht garantiert.

Durchführungsfreiheit

Flemke & Pätkau ist hinsichtlich Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung grundsätzlich frei.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Prepayment

  • Sämtliche Vergütungen und Fremdleistungskosten sind grundsätzlich vorab zu zahlen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart (z. B. über einen Bezahllink).
  • Insbesondere ist das für Werbekampagnen anfallende AdSpend-Budget vorab zu leisten.

Vergütung

  • Nettopreise gemäß Angebot zzgl. MwSt.
  • Fremdleistungen werden mit 20 % Zuschlag auf Originalbelege weiterberechnet.

Zahlungsmodalitäten

  • Standard: Einmalzahlung per Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift).
  • Optional: Ratenzahlung via Klarna/PayPal (bonitätsabhängig; Anbieterbedingungen gelten).

Fälligkeit & Verzug

  • Bei Vertragsschluss bzw. gemäß Zahlungsplan.
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, dazu 10 € Mahngebühr je Mahnstufe.
  • Leistungen können bei Zahlungsverzug ausgesetzt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Abnahme

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereitzustellen.
  • Der Auftragnehmer fordert diese zu Beginn des Projekts schriftlich beim Auftraggeber an.
  • Der Auftraggeber hat die angeforderten Informationen innerhalb von 14 Tagen vollständig und schriftlich zu übermitteln.

Abnahme

  • Die Abnahme visueller Ergebnisse (Logo, Print-Designs, Theme) erfolgt digital über die Software Proyex.
  • Visuelle Ergebnisse sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu prüfen; Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
  • Änderungen nach Abnahme werden gesondert berechnet.
  • Nicht-visuelle Leistungen (z. B. Beratung, Schulung) unterliegen keiner Abnahme; der Kunde wird über deren Erbringung informiert.

Nachbesserung

Mängel werden von Flemke & Pätkau zeitnah behoben.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Referenz

Eigentumsvorbehalt

Technische Dateien und Quellcode bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Flemke & Pätkau.

Nutzungsrechte

  • Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die vereinbarten Leistungen.
  • Ausgenommen sind Logos und Grafiken: Hier gehen alleiniges, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht und alle Verwertungsrechte auf den Kunden über.
  • Flemke & Pätkau behält sich das Recht vor, Standardkomponenten (Templates, Module, Shopify-Blöcke) in unveränderter oder ähnlicher Form für andere Kunden weiterzuverwenden.

Benennungspflicht

Der Kunde wird bei Nutzung einzelner Arbeitsergebnisse auf die Leistungen von Flemke & Pätkau hinweisen.

Referenzrecht

Flemke & Pätkau darf abgeschlossene Projekte als Referenz inklusive Beschreibung auf der eigenen Website und in Werbematerialien nutzen.

6. Subunternehmer und Fremdleistungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Vertragsleistungen Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB. Die eingesetzten Dienstleister unterliegen denselben Verpflichtungen wie der Auftragnehmer, insbesondere Verschwiegenheit und Datenschutz.

7. Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschluss

Gewährleistung

  • Der Kunde hat visuelle Leistungen (Logo, Print-Designs, Theme) innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme auf Mängel zu prüfen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
  • Mängelrüge nach dieser Frist ist ausgeschlossen.

Haftung

  • Flemke & Pätkau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Flemke & Pätkau nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den Auftragswert, höchstens jedoch 10.000 €.
  • Störungen und Schäden, die durch fehlerhafte Software oder Programmierung entstehen und nicht ursächlich von Flemke & Pätkau verursacht wurden, bleiben unberücksichtigt.
  • Flemke & Pätkau haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

Haftungsausschluss für Inhalte

  • Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der überlassenen und veröffentlichten Materialien.
  • Eine Prüfung auf mögliche Rechtsverstöße (Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrecht) ist nicht Vertragsbestandteil.

Haftungsausschluss für Datenverlust

Flemke & Pätkau übernimmt keine Haftung für Datenverlust; eine eigenverantwortliche Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.

Freistellungspflicht

Sollte Flemke & Pätkau von Dritten wegen Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Flemke & Pätkau von allen Ansprüchen frei und erstattet anfallende Kosten.

Beweislast

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist nicht verbunden.

Verzögerungen durch Kundenschuld

Ein vereinbartes Frist- oder Fertigstellungstermin ist nicht verbindlich, sofern Verzögerungen auf Pflichtenverletzungen des Auftraggebers beruhen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Datenschutz

  • Flemke & Pätkau ist Verantwortlicher gemäß EU-DSGVO.
  • Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, sichert der Auftragnehmer zu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen.
  • Eine AVV nach Art. 28 DSGVO wird separat abgeschlossen.

Vertraulichkeit & Verschwiegenheit

  • Der Auftragnehmer bewahrt über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen, soweit nicht offenkundig oder allgemein bekannt.
  • Beide Parteien nutzen vertrauliche Informationen ausschließlich für die Vertragserfüllung.
  • Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und 3 Jahre danach.
  • Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden.

9. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm überlassenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sicher aufzubewahren und Dritten den Zugriff zu verweigern. Nach Vertragsende vernichtet oder löscht er die Unterlagen und Datenträger, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien anzufertigen; eine eigenverantwortliche Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.

10. Höhere Gewalt

Leistungspflichten sind ausgesetzt bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien etc.).

11. Kündigung und Vertragsende

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Außerordentliche Kündigung durch Flemke & Pätkau

Flemke & Pätkau kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde nach schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) mit Zahlungen in Verzug bleibt.

Außerordentliche Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Flemke & Pätkau nach schriftlicher Aufforderung verbindliche Liefertermine

  • nicht innerhalb der gesetzten Frist (mindestens 14 Tage) bestätigt oder
  • diese mehrfach nicht einhält, und Flemke & Pätkau hierfür verantwortlich ist.

Folgen der Kündigung

Jede Partei gibt vertrauliche Unterlagen zurück und löscht Daten gemäß Vereinbarung.

12. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wilhelmshaven.